Alltagshelfer*innen entlasten pflegende Angehörige, sorgen für Abwechslung und ermöglichen so Teilhabe am öffentlichen Leben. Falls ein Pflegegrad besteht, kann die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch alleinlebende Senioren können dieses Angebot nutzen.
Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten, reichen keine Medikamente, machen keineGrundpflege.
Die Aufgaben sind individuell und können wie folgt aussehen:
• Mithilfe im Haushalt
• Unterhaltung
• Begleitung bei Einkäufen/Freizeitaktivitäten
• Beschäftigungsangebote wie Spielen, Lesen, Malen, Spaziergang etc.
Anbei Aufruf vom Bayerischen Roten Kreuz, mit Kursangeboten.