Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern musste aufgrund der Reform auf den Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft feststellen sowie den Grundsteuermessbetrag festsetzen.

Die Gemeinde Ried berechnet die Grundsteuer anhand dieser Grundlagen sowie des jeweiligen eigenen Hebesatzes (Grundsteuer A mit 460 v.H. und Grundsteuer B mit 230 v.H.) und bestimmt damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Die Gemeinde Ried erhebt von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern die Grundsteuer.

Mit dem Grundsteuerbescheid vom 11.11.2024 (der demnächst zugestellt wird) setzt die Gemeinde Ried die Grundsteuerreform um.

Mit diesem Grundsteuerbescheid setzt die Gemeinde Ried die durch die Finanzämter ermittelten Messbeträge (Grundsteuermessbetragsbescheid als Grundlagenbescheid) auf den 01.01.2025 unter Anwendung der beschlossenen Hebesätze fest.

Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Bei Fragen zu Ihrem Messbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt (siehe Ihren Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt). Die Gemeinde Ried hat die Grundsteuer auf dieser Grundlage und anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes berechnet, und hat damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025 bestimmt. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen (siehe die Berechnung und Fälligkeit in Ihrem Grundsteuerbescheid der Gemeinde Ried vom 11.11.2024, ab 2025).