Erhebung aller Geschoßflächen zur Neukalkulation der

Beiträge & Gebühren im gesamten Gemeindegebiet durch das kommunale Dienstleistungs- und Beratungsbüro kdb Peter

 

Wie bereits im Infoblatt von April 2022 angekündigt, werden in den kommenden Monaten die aktuellen Grundstücks- und Geschoßflächen für die anstehende Neukalkulation der Beiträge und Gebühren benötigt.

Das KAG (kommunales Abgabengesetz) verpflichtet Gemeinden, regelmäßig ihre Gebühren und Beiträge zu kalkulieren.

Die Gemeinde Ried hat für die anstehenden Vermessungsarbeiten der vorhandenen Geschoßflächen das kommunale Dienstleistungs- und Beratungsbüro kdb Peter aus Augsburg beauftragt.

Die entstehenden Aufmaßblätter werden als Grundlage für die Kalkulation

  • der anstehenden Verbesserungsbeiträge für die umfangreichen Verbesserungsmaßnahmen am Entwässerungssystem
  • die zukünftigen Herstellungsbeiträge Wasser (nur Ortsteil Ried) & Kanal
  • die zukünftigen Gebühren Wasser (nur Ortsteil Ried) & Kanal

benötigt.

Ab 14. August 2023 wird mit den Vermessungsarbeiten begonnen. Dabei werden zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung die Geschossflächen von allen angeschlossenen Grundstücken ermittelt.

Zur Geschossflächenermittlung ist es unabdingbar, dass die Mitarbeiter des Büros kdb Peter das Grundstück betreten. Sofern maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend
genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten des Gebäudes erforderlich. Die Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis der Gemeinde ausweisen.

Für die Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstücks-eigentümer keine Kosten an.

Nach der vollständigen Datenerhebung findet ein Anhörungstermin statt, bei dem die erhobenen Daten eingesehen und erläutert werden können. Der Termin wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Für Ihre Unterstützung und Kooperation bedanken wir uns schon heute recht herzlich.

Wir bitten Sie von jetzigen Nachfragen die Gebühren- und Beitragshöhen betreffend abzusehen, da keine Auskunft vor der Kalkulation getätigt werden kann.