Regelungen für Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
Die Teilnahme an Sitzungen von Bürger*innen/Zuhörer/Presse ist nur mit Vorlage eines negativem Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zulässig.
Ein PCR-Test darf max. 48 Stunden alt bzw. der POC-Antigentest max. 24 Stunden alt sein. Eine Selbsttestung vor Ort wird nicht angeboten. Die POC-Antigentestung kann auch im Schnelltestzentrum Ried gemacht werden. Nähere Informationen zum Schnelltestzentrum erhalten Sie hier: Schnelltestzentrum Ried