Wie bereits in den vergangenen Monaten angekündigt, wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert und zum 01.01.2025 eine Grundgebühr und die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Die Abwassergebühren betragen ab 01.01.2025
| Abwassergebühr: | 2,43 €/m³ |
| Grundgebühr: | 77,00 €/Jahr (Zähler bis 5m³) 92,00 €/Jahr (Zähler bis 10m³) |
| Niederschlagswassergebühr: | 0,14€/m² |
Aus diesem Grund werden im Oktober 2025 Vorauszahlungsbescheide für die Abwassergebühren erlassen.
Die bisher geleisteten Vorauszahlungen für Abwasser werden auf die neuen Gebühren angerechnet. Aufgrund der erforderlichen Erhöhung der Abwassergebühren wird die Vorauszahlungsrate am 15.11.2025 höher ausfallen als die vorherigen Vorauszahlungsraten.
Die Satzungen und die für die Niederschlagswassergebühr relevanten Gebietsabflussbeiwertkarten können Sie hier einsehen:
https://gemeinde-ried.de/gemeinde-politik/ortsrecht/
Warum wurde die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?
Aufgrund rechtlicher Vorgaben war es notwendig, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Die bisher nur aus dem Frischwasserbezug berechnete Abwassergebühr muss künftig in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass nicht nur das häusliche Abwasser im Kanal ankommt (Wasserhahn, Toilette, Waschmaschine…), sondern auch Regenwasser, das von Dächern oder versiegelten Flächen abfließt. Somit beeinflussen auch Niederschläge erheblich den Kostenaufwand für das gemeindliche Kanalnetz (Regenrückhaltebecken, Betriebsstunden Pumpenhäuser, Kanalnetz/Trennsystem…).
Für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mussten die bebauten Grundstücke untersucht werden. Der Gemeinderat hat sich hierbei für das sog. Gebietsabflussbeiwertverfahren ausgesprochen. Hierbei wird das Versorgungsgebiet anhand digitaler Flurkarten und Luftbilder in verschiedene Zonen eingeteilt.
Für jede Zone wird damit auf Grundlage vorhandener Daten ein statistisch zu erwartender Wert an bebauter und befestigter Fläche gebildet. Diese Auswertungen münden in einer Gebietsabflusskarte als Anlage zur gemeindlichen Abwassersatzung. Auch bei diesen Arbeiten handelt es sich um ein aufwändiges Verfahren, für welches die Gemeinde das Ing.-Büro Mayr aus Aichach beauftragt hat.
Berechnungsbeispiel Niederschlagswassergebühr
Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert x Niederschlagswassergebühr.
Ausgehend von einem Grundstück mit 600m², zugeordnet zu Gebietsklasse 2 (grün) ergibt sich folgende Berechnung.
Gebietsklasse 2 entspricht einem Gebietsabflussbeiwert von 38 % (§10a Abs 2 BGS/EWS).
600m² x 38% x 0,14 € = 31,92€ Niederschlagswassergebühr
Neueinführung einer Grundgebühr
Im Zuge der Neukalkulation hat der Gemeinderat erstmals auch für die Entwässerungseinrichtung (analog der Wasserversorgung) die Einführung einer Grundgebühr beschlossen. Die Grundgebühr fußt auf dem Gedanken, dass die Kosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen (Kanalnetze, Pumpstationen, Kläranlage usw.) nicht ausschließlich über den variablen Wasserverbrauch verteilt werden, sondern auch ein fixer, verbrauchsunabhängiger Faktor eine (wenngleich untergeordnete) Rolle spielen soll.
Ausblick Verbesserungsbeitrag Kanalerneuerungsmaßnahmen Ried
Wie bereits mehrfach berichtet, werden für die Kanalsanierungsarbeiten in der Ring-, Goldwiesen-, und Sirchenrieder Straße Verbesserungsbeiträge erhoben. Die hierfür erforderlichen Vorarbeiten in der Verwaltung sind umfassend und zeitaufwändig und werden sich vermutlich noch bis zum Jahresende strecken. Die Bescheide zum Verbesserungsbeitrag werden somit erst im Laufe des Jahres 2026 erstellt und verschickt. Die Verwaltung wird hierzu vorab und rechtzeitig zu einer Informationsveranstaltung einladen.