Aufgrund aktueller Anfragen wird mitgeteilt, dass das Befüllen der privaten Swimmingpools, Schwimmteiche und dgl. über die Feuerwehr nicht mehr zulässig ist. Die Feuerwehr darf die Poolbefüllung mittels Standrohr über einen Hydranten nicht mehr durchführen.
Folgende Hintergründe:
- Der Abrechnungsaufwand für die Feuerwehr bzw. die Gemeinde Ried ist steuerlich sehr aufwändig und kann nicht zu 100 Prozent korrekt dargestellt werden.
- Die Gemeinde weist aufgrund aktueller Anfragen noch darauf hin, dass Schwimmbadwasser wasserrechtlich gesehen als Abwasser einzustufen ist und daher auch ordnungsgemäß entsorgt werden muss. An dieser wasserrechtlichen Auffassung ändern auch Bio-Reiniger oder sonstige „unbedenkliche Wasseraufbereitungsmittel“ nichts. Ebenfalls unerheblich ist, ob das Wasser jedes Jahr getauscht wird oder mehrere Jahre im Pool verbleiben kann. Somit besteht keine Möglichkeit zum Wasserabzug bei der Entsorgungsgebühr.
- Der durchschnittliche Zeitaufwand für den Bürger, für die Befüllung über den Hausanschluss ist durchaus vertretbar. Die entstehenden Verbrauchsgebühren können im Nachgang korrekt verrechnet werden.