Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH: So können Haushalte in diesem Jahr ihren Zählerstand übermitteln

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat LVN die Zählerablesung für dieses Jahr angepasst und bietet den Haushalten verschiedene Möglichkeiten an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, die sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 28. Dezember und 11. Januar die Haushalte kontaktieren.

  • Wer möchte, kann den Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen.
  • Wer seinen Zählerstand lieber selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen.
  • Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen um den Zähler selbst abzulesen.
  • In einigen Fällen wird LVN Haushalte auch direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Dies ist vor allem in Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte der Fall.

In diesem Jahr wird teilweise auch mit einem neuen Ableseverfahren gearbeitet: Einzelne Ableser sind mit einer Handy-App statt gedruckten Ableselisten unterwegs. Für den Kunden ändert sich dadurch nichts.

Bei dem Angebot der Zählerablesung durch die Ortsbevollmächtigen wird auf die konsequente Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln geachtet: Die Ortsbevollmächtigten tragen Mund-Nasen-Schutz und achten auf ausreichend Abstand. Sie können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der vom Ortsbevollmächtigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.